von Lea Brodt und Matilda Lotte Höfling
Anlässlich des 70. Jubiläums des Grundgesetzes schrieb die Frankfurter Rundschau einen Wettbewerb aus. Für diesen Wettbewerb sollte man einen Grundgesetzartikel verfassen, welchen man im Grundgesetz vermisst.
Wir (Lea Brodt und Matilda Lotte Höfling, E-Phase) haben ein Naturschutzgrundgesetz verfasst und mit diesem den ersten Platz des Wettbewerbs gewonnen und uns dabei gegen über 100 andere Teilnehmer verschiedener Altersklassen durchgesetzt.
Als Preis hatten wir die Möglichkeit Bascha Mika, die Chefredakteurin der FR, zu treffen und uns mit ihr zu unterhalten. In diesem Rahmen bekamen wir den täglichen Ablauf in der Redaktion mit und durften selber eine Blattkritik halten.
Außerdem wurden wir zu unserem Gesetzesvorschlag interviewt – der Artikel landete sogar auf der Titelseite, was uns riesig gefreut hat.
Auch weiterhin werden wir uns für den Naturschutz einsetzen und alles dafür tun, unseren Lebensraum zu schützen.
Grundrecht auf Naturschutz
Der Mensch besitzt das Recht auf eine intakte Natur. Diese wiederum hat das unbedingte Recht, durch und für die Menschheit als einzige Lebensgrundlage geschützt zu werden. Die globale Erwärmung ist daher auf unter 1,5°C zu begrenzen. Der Schutz der Natur kann nur erreicht werden, wenn folgende Maßnahmen ergriffen werden:
– die CO2-Emissionen müssen bis 2035 auf null sinken,
– ein Kohleausstieg bis 2030 und
– die Forschung zu Alternativen von Plastik sollte mehr Unterstützung vom Staat bekommen.
Diese Grundsätze erhalten den Rang von Staatszielen.
Bild von Peter Jülich