am 7. 9. wurde die Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises aufgehoben. Damit entfällt die rechtliche Grundlage, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts in Schulen vorzuschreiben. Wir werden den Hygieneplan der HOLA daher in einigen Punkten den vom hessischen Kultusministerium vorgegebenen Rahmenbedingungen anpassen.
Diese Rahmenbedingungen (Hygieneplan 5.0) des hessischen Kultministeriums haben weiterhin ihre Gültigkeit:
Während des Unterrichts dürfen die Mund-Nasen-Bedeckungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften im Unterrichtsraum abgenommen werden, sobald der eigene Sitzplatz erreicht ist. Wir empfehlen dennoch, weiterhin die Mund-Nase-Bedeckung auch weiterhin während des Unterrichts zu tragen.
Beim Bewegen im Raum ist die Mund-Nase-Bedeckung auf jeden Fall wieder aufzusetzen. Außerhalb des Unterrichts gilt, außer kurzzeitig beim Essen und Trinken, auch in den Pausen und auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Schulhöfe) weiterhin die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase.
Die Arbeitsgemeinschaften und der Profilunterricht bleiben bis zu den Herbstferien ausgesetzt, beginnen nach jetzigem Stand aber dann unmittelbar nach den Herbstferien. Das gilt auch für verpflichtende Soziale Engagement in Jahrgangsstufe 8.
Der praktische Sportunterricht beginnt wieder ab Mittwoch, 09.09.2020.
Trotz der Lockerungen bleibt es wichtig, die Regelungen des Hygieneplans zu beachten – auch wenn es mitunter lästig ist.
Freundliche Grüße
Helge Messner
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Stellvertretender Schulleiter