Die Hessische Landesregierung hat am Freitag in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst, die zum Teil auch den ausgesetzten Schulbetrieb betreffen oder für diesen noch einmal Klarstellungen nötig machen.

So wurden u.a. Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, ab dem heutigen Tage untersagt. Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.

Die schriftlichen Abiturprüfungen in Hessen sind davon ausdrücklich nicht betroffen.

Helge Messner, stellv. Schulleiter