von Stefan Prochnow

Die meisten Jugendlichen machen ihren ersten Führerschein mit 17 oder 18 – in der Regel zum Autofahren. An der Hohen Landesschule kann man schon mit 13 einen „Führerschein“ machen. Aber nicht fürs Auto, sondern den „Finanzführerschein“, um sich in der Welt des Rechts und der Finanzen sicherer zu bewegen.

Acht- und Neuntklässler machen den „Kleinen Finanzführerschein“, so wie Florentine Fischer aus dem Wahlunterrichtskurs Recht von Rechtskundelehrer Stefan Prochnow. Der Pädagoge ist also kein Fahrlehrer (und ist auch meist mit dem Fahrrad unterwegs), an der HOLA aber für die Finanz- und Verbraucherbildung zuständig.

Die Klasse 10G hatte zwei Mal Grund zum Jubeln: Fast alle Schülerinnen und Schüler bestanden die Prüfungen zum „Großen Finanzführerschein“ und zum „Finanzführerschein Online-Shopping“.

Beim „Kleinen Finanzführerschein“ geht es vorrangig um Themen, die für 13- bis 15-Jährige wichtig sind, etwa zur Geschäftsfähigkeit, zum Arbeiten neben der Schule und ersten Kaufverträgen. Wie bei der Führerscheinprüfung gibt es einen Prüfbogen, bei dem die Schülerinnen und Schüler alle richtigen Lösungen ankreuzen müssen – sonst gibt es die gefürchteten „Fehlerpunkte“. Davon darf man beim „Kleinen Finanzführerschein“ höchstens 10 haben.

Im Wahlunterrichtskurs Recht bestanden die Prüfung zum „Kleinen Finanzführerschein“ (von links nach rechts): Valerie Emmerich, Salma Santina Romero, Simon Broßmann, Florentine Fischer und Linda Hinkova mit ihrem Lehrer Stefan Prochnow. Außerdem bestand Helena Giese (nicht im Bild) die Prüfung.

Die Zehntklässler schließlich können den „Großen Finanzführerschein“ erwerben. Dabei geht es schon um Fragen, die relevant werden können, wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, die erste eigene Wohnung, ein eigener Handyvertrag oder ein eigenes Girokonto im Raum stehen.

Als Ergänzung zum Großen Finanzführerschein hat die Klasse 10G der HOLA außerdem den Finanzführerschein speziell zum Thema „Online-Shopping“ absolviert. Damit dürften die Schülerinnen und Schüler ziemlich gut auf die Chancen und Risiken des Online-Handels vorbereitet sein.

Die Fragen des Prüfungsbogens sind natürlich geheim, aber eine Frage aus dem Übungsbogen für den „Finanzführerschein Online-Shopping“ sei verraten: Wer sein Konto online führt, wird aus Sicherheitsgründen von seiner Bank per E-Mail …

  • … in unregelmäßigen Abständen nach der PIN gefragt.
  • … niemals nach PIN oder TAN gefragt.
  • … in regelmäßigen Abständen nach einer TAN gefragt.

Die richtige Antwort ist in diesem Fall die zweite, denn eine solche Anfrage kommt allenfalls in betrügerischen Phishing-E-Mails vor.